DDS (Duo) -Beschränkungen

DDS erstellt eine “Best effort”-Berechnung, um Fahrer und Flotten bei der Einhaltung von Verordnung 561/2006 (EG) zu unterstützen. Stoneridge kann für Fehler oder Mängel dieser Funktion nicht verantwortlich gemacht werden.

DDS berücksichtigt in seinen internen Berechnungen normalerweise Folgendes:

  • Aktivitätsdaten auf der Fahrerkarte.
  • Allgemeine Bestimmungen von Verordnung 561/2006 (EG) über Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen, Ruhezeiten und Kalenderwochen.
  • Uhrzeit der internen Uhr der FE in der Weltzeitzone.

Die vom DDS dargestellten Daten können in einigen Fällen von den Vorschriften oder von der Interpretation einiger Kontrolleure abweichen, insbesondere in einigen Sonderfällen (aber nicht beschränkt auf diese):

  • Bei gemischten Lenkzeiten mit analogen und digitalen Tachographen oder mit neuen oder ohne Fahrerkarten können relevante Daten auf der Fahrerkarte fehlen.
  • Extrem häufige Aktivitätsänderungen.
  • Fehlerhafte Fahrerkarte.
  • Einige Nutzungen unter Sonderbedingungen “FE nicht erforderlich” oder Fähre/Zug.
  • Fahrten in Nicht-EU-/AETR-Ländern.
  • Internationale Bustransporte, für die die 12-Tage-Ausnahmeregelung gilt.
  • Andere Ausnahmen, wo Verordnung 561/2006 (EG) nicht gilt.
  • Inanspruchnahme der wöchentlichen Ausgleichsruhezeit.
  • Bestimmte Kombinationen reduzierter oder regelmäßiger wöchentlicher Ruhepausen, die in separaten Kalenderwochen beginnen und enden.
  • Verwendung der Aktivität VERFÜGBARKEIT für Pausen.
  • Starke Abweichungen der Zeitanpassung zwischen Fahrzeugeinheiten bei eingeführter Fahrerkarte.
  • Mehrfahrerbetrieb, wenn Fahrer ihre täglichen Arbeitsperioden zu verschiedenen Zeitpunkten begonnen haben.